Opferrecht

Opferrecht Remscheid, Solingen & Wuppertal

Sind Sie Opfer einer Gewalttat geworden oder haben Sie als Angehöriger miterlebt, wie ein geliebter Mensch Opfer einer Gewalttat wurde?

Wir unterstützen Sie mit allen Mitteln, die Ihnen der Rechtsstaat zur Verfügung stellt, sich zur Wehr zu setzen, um diese Ausnahmesituation zu überstehen und wieder Herr der Lage zu werden.

Wir können Sie unterstützen, indem wir

  • Auskünfte oder Ablichtungen aus der Ermittlungsakte beantragen,

  • herausfinden, ob der Beschuldigte oder verurteilte Täter schon oder noch inhaftiert ist,

  • eine Ablichtung der Anklageschrift beantragen,

  • im Rahmen der Hauptverhandlung für Sie an dieser teilnehmen,

  • Schadensersatzforderungen bereits im Strafverfahren geltend machen (Adhäsionsverfahren) und

  • vieles mehr.

Rufen Sie uns kostenfrei an unter:

0800 800 4227
(kostenfrei aus allen deutschen Netzen)

Eine Erstberatung ist immer kostenfrei für Sie, wenn Sie oder einer Ihrer Angehörigen Opfer einer Straftat geworden sind.

Da viele Gewalttaten den intimsten Bereich eines Menschen betreffen (sexueller Missbrauch/Sexuelle Belästigung/Vergewaltigung), garantieren wir, insbesondere da wir als Rechtsanwälte zur besonderen Verschwiegenheit verpflichtet sind, dass ein vertrauliches Gespräch auch vertraulich bleibt.

Frau Rechtsanwältin Obenlüneschloß-Köster ist bereits seit Jahren im Rahmen des Opferschutzes bzw. als Opferanwältin tätig.

Als erfolgreiche Strafverteidigerin hat Frau Rechtsanwältin Obenlüneschloß-Köster im Laufe ihrer beruflichen Tätigkeit entschieden, Tätern, welchen vorgeworfen wird, einen sexuellen Missbrauch (insbesondere bei minderjährigen Opfern), oder eine Sexuelle Belästigung oder eine Vergewaltigung begangen zu haben, nicht mehr zu vertreten, sondern in diesen Fällen auf der Seite der Opfer aufzutreten.

Es handelt sich somit bei Frau Rechtsanwältin Obenlüneschloss-Köster um eine „Rechtsanwältin mit Rückgrat“.

IMG_1729

Wie kann Sie Ihnen als Rechtsanwältin helfen:

  • Als Opfer einer Straftat haben Sie die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.

So kann der Rechtsanwalt für Sie Einsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte nehmen und die Bemühungen der Staatsanwaltschaft bzw. der Polizei überprüfen und gegebenenfalls in die richtige Richtung lenken.

Des Weiteren kann Sie der Rechtsanwalt bei der ggf. notwendigen polizeilichen Vernehmung begleiten und unterstützen.

  • Als Opfer einer schweren Straftat (§ 397a StPO) stehen Ihnen besondere Rechte, insbesondere die Berechtigung zur Zulassung der Nebenklage zur Verfügung.

Durch die Erhebung einer Nebenklage haben Sie bzw. hat der Rechtsanwalt die Möglichkeit, die Staatsanwaltschaft zu unterstützen bzw. diese zu kontrollieren, ob das Verfahren richtig betrieben wird. Im Übrigen kann so kontrolliert werden, ob der Schuldspruch die „Schwere der Tat“ widerspiegelt.

Eine Nebenklage ist insbesondere bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Vergewaltigung, sexueller Missbrauch usw.), Straftaten gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit, Straftaten gegen die persönliche Freiheit, Verstöße gegen richterliche Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz und wenn Sie Opfer einer Nachstellung (Stalking), geworden sind möglich.

Auch ist die Erhebung einer Nebenklage möglich, wenn “besonderer Umstände“ vorliegen. Dies ist der Fall, wenn besonders schwerer Tatfolgen eingetreten sind.

Auch ist die Erhebung der Nebenklage durch Angehörige möglich, wenn durch eine Straftat (Tötungsdelikt) ein naher Angehöriger verstorben ist.

  • Sollten Sie Opfer einer vorsätzlichen Körperverletzung, Gesundheitsschädigung oder Freiheitsberaubung geworden sein, so haben Sie die Möglichkeit Hilfe bei den Gerichten in Anspruch zu nehmen, um sich vor weiteren künftigen Übergriffen zu schützen.

Dies gilt auch, wenn Ihnen mit einer vorsätzlichen Körperverletzung, Gesundheitsschädigung oder Freiheitsberaubung gedroht wird.

Auch besteht die Möglichkeit, Ihre Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche im Wege eines Adhäsionsverfahrens bereits im Strafverfahren mit geltend zu machen.

Aber auch der nichtstrafrechtliche Bereich bietet Schutzmöglichkeiten für Sie als Opfer. Hier kann Frau Rechtsanwältin Obenlüneschloß-Köster ein gerichtliches Gewaltschutzverfahren einleiten, denn der Gesetzgeber hat das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) erlassen, das gerade speziell im Bereich des Opferschutzes erhebliche Möglichkeiten bietet.

Da Kenntnisse bezüglich der Möglichkeiten und der Anwendungen des Gewaltschutzgesetzes nicht allen Rechtsanwälten bekannt ist, empfehlen wir Ihnen, unbedingt einen erfahrenen Rechtsanwalt, wie Frau Obenlüneschloß-Köster, im Bereich des Opferschutzes aufzusuchen.

  • Sollten Sie oder Ihr Angehöriger Opfer einer Gewalttat geworden sein und eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, wegen deren Folgen Sie in gesundheitlicher und/oder wirtschaftlicher Hinsicht Nachteile haben, kann ein Antrag auf Versorgungsleistungen im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes bei den zuständigen Ämtern sinnvoll erscheinen.

Da auch das Opferentschädigungsgesetz nicht allen Rechtsanwälten bekannt ist, empfehlen wir Ihnen, den Rat eines erfahrenen Rechtsanwaltes im Bereich des Opferrechtes, wie zum Beispiel Frau Rechtsanwältin Obenlüneschloss-Köster, zu beauftragen.

  • Rechtsanwaltskosten

Fachkundiger Rechtsrat kostet Geld.

Dieser Grundsatz gilt natürlich auch im Bereich des Opferrechts.

In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, einen Beratungstermin mit uns zu vereinbaren, in welchen geklärt werden kann, welche Kosten auf Sie zukommen und ob sich die Rechtsverfolgung lohnt.

Bevor Kosten entstehen, werden Sie transparent und umfangreich informiert. Die Erstberatung, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, ist bei uns immer kostenlos.

Einige Rechtsschutzversicherer übernehmen die Kosten im Bereich des Opferrechtes.

Gerne nehmen wir Kontakt zu Ihrer Rechtschutzversicherung auf, um klären zu lassen, ob der Bereich des Opfer-Rechtsschutzes von Ihrem Versicherungsvertrag gedeckt ist.

Wird der Täter durch ein Strafgericht verurteilt, hat er auch die Kosten der Rechtsverfolgung des Geschädigten zu tragen.

Bei Opfern einer schweren Straftat kann und wird das Strafgericht dem Geschädigten einen Rechtsanwalt beiordnen. Dann werden die Kosten von der Staatskasse getragen.

Sollten Sie sich die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht leisten können, gäbe es die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Beantragung der Prozesskostenhilfe.

Des Weiteren könnten die Kosten von einer Einrichtung der Opferhilfe übernommen werden.

Hier weisen wir darauf hin, dass Frau Rechtsanwältin Obenlüneschloss-Köster eng mit der Opferschutzorganisation Weißer Ring e.V. in Verbindung steht.

Auch sei darauf hingewiesen, dass speziell für Opfer von sexueller Gewalt und deren Angehörigen das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über das Hilfeportal sexueller Missbrauch einen Überblick über eine Vielzahl von Unterstützungen und Informationen bietet.