Kosten
Der Rechtsanwalt muß nicht teuer sein!
Es herrscht noch immer der Irrglaube vor, die Dienstleistungen eines Anwaltes seien überteuert und die Beratung bei einem Anwalt wäre mit hohen Kosten verbunden.
Das ist natürlich nicht der Fall.
Erstberatung und außergerichtliche Beratung
Seit dem 01.07.2006 sind die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für Ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit Ihren Auftraggebern zu treffen.
Selbstverständlich kommt bei den Kosten der Beratung auf mehrere Faktoren an, insbesondere auf die Dauer der Beratung und die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit. Selbstverständlich informieren wir Sie über die entstehende Kosten vorab, bevor diese entstehen. Auch die ausführlichste anwaltliche mündliche Erstberatung kostet jedoch keinesfalls mehr als 190,00 € zzgl. MwSt.
Weitere Gebühren
In den übrigen Fällen, also wenn wir Sie vor Gericht oder gegenüber Ihren Gegnern vertreten, rechnen wir unsere Gebühren nach den Gebührentatbeständen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig. Gerne berechnen wir dies für Sie unverbindlich nach dem in Ihrem Fall vorliegenden Streitwert. Bei Fragen dazu sprechen Sie uns einfach jederzeit unverbindlich an unter
0800 800 4227
kostenlos aus allen deutschen Netzen.