Anwalt Wohnungseigentumsrecht Remscheid
Rat und Tat für Eigentümer und Hausverwalter
Sie sind Eigentümer einer Wohnung in einer Wohnungseigentumsanlage oder verwalten eine oder mehrere solche Anlagen? Dann gratulieren wir herzlich!
Jedoch – und das werden Sie bereits erfahren haben – hat Wohnungseigentum nicht nur Vorteile. So können gerade in kleineren Wohnungseigentumsanlagen schnell Missverständnisse über die rechtlichen Möglichkeiten und die finanziellen Verpflichtungen der einzelnen Wohnungseigentümer entstehen.
Bei Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Sebastian Fink (Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht) jederzeit gerne zu Verfügung. Rufen Sie uns an unter
02191 4636730
Eigentlich ist das Wohnungseigentumsrecht darauf angelegt, dass die Wohnungseigentümer mithilfe einer Verwalterin bzw. eines Verwalters ihre Angelegenheiten in einem guten nachbarschaftlichen Verhältnis selbst klären. Die Realität sieht jedoch oft anders aus.
Wir empfehlen unseren Mandanten stets, zunächst eine einvernehmliche Lösung mit den Miteigentümern zu suchen. Denn uns ist bewusst, dass nach dem Abschluss unseres Mandates Sie weiter Eigentümer oder Verwalter des Wohnungseigentums sind und es keine Freude macht, in einer zerstrittenen Wohnungseigentümergemeinschaft zu leben oder mit dieser zu arbeiten.
Doch spätestens dann, wenn ein Miteigentümer eigenmächtig bauliche Veränderungen durchführt, sich ein Miteigentümer aufführt wie der König der gesamten Wohnungseigentumsanlage oder die Gemeinschaft beschließt, Sie übermäßig zur Kasse zu bitten, empfehlen wir Ihnen, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Egal ,ob es um
- die Überprüfung eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft
- die Kontrolle Ihrer Hausgeldabrechnung oder
- Regelungen im Zusammenhang mit der Hausverwaltung
geht: Wir stehen Ihnen gerne mit fachkundigem Rat und jahrelanger Erfahrung zur Seite!
Gerne überzeugen wie Sie von unseren Qualitäten in einem persönlichen Gespräch.
Oft lassen sich die meisten rechtlichen Fragen bereits in einem kurzen Telefonat klären, bevor Wohnungseigentümergemeinschaften in sinnlose Rechtsstreitigkeiten verstrickt werden.
Des Weiteren besitzen wir eine erhebliche Erfahrung bezüglich der Beitreibung von Hausgeldern und der Versteigerung von Wohnungseigentumsanteilen säumiger Wohnungseigentümer.
Bedenken Sie, als Verwalter, stets, dass Sie ein erhebliches Haftungsrisiko gegenüber den Wohnungseigentümern haben.
Bei Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Sebastian Fink (Fachanwalt für Miet und Wohnungseigentumsrecht) jederzeit gerne zu Verfügung. Rufen Sie uns unverbindlich an unter
02191 4636730
Das Wohnungseigentumsrecht ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Den Text finden Sie hier.
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