Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen, haben wir schon ein paar Hinweise für Sie hier zusammengefasst:

Vollmacht:
Damit wir für Sie tätig werden können, müssen Sie nicht zwangsläufig in unser Büro kommen. Es reicht aus, daß Sie das untenstehende Vollmachtsformular runterladen, ausdrucken, ausfüllen und uns per Post zuschicken. Auch wenn Sie uns in unserer Kanzlei besuchen möchten, bringen Sie wenn möglich schon ein ausgefülltes Vollmachtsformular mit. Im oberen Feld sollte stehen: Ihr Name ./. Name des Gegners. Im unteren Feld sollte das Rechtsverhältnis bezeichnet sein, um das es geht, z.B.: Kündigung Mietverhältnis oder Erbauseinandersetzung . Beachten Sie bitte, dass ein Mandatsverhältnis immer nur dann zustande kommt, wenn wir die Annahme des Mandates erklären. Das Formular finden Sie hier:
Vollmachtsformular

Beratungshilfe:
Wenn Sie in einer Rechtsangelegenheit von einem Anwalt beraten werden möchten, die Beratungsgebühren aber nicht oder nur schwerlich aufbringen können, besteht die Möglichkeit beim für sie zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Um diesen Beratungshilfeschein zu bekommen, sollten Sie persönlich mit bei Ihnen vorhandenen Unterlagen wie z.B. Ihrem Leistungsbescheid vom Arbeitsamt zum Amtsgericht gehen. Dort wird man Ihnen dann einen solchen Beratungshilfeschein aushändigen. Mit diesem Schreiben können Sie dann einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl aufsuchen. Es ist auch möglich, wenn auch aufwendiger, die Gewährung von Beratungshilfe nach der Beratung noch zu beantragen. Um das Verfahren zu vereinfachen, bitten wir Sie das untenstehende Formular auszudrucken und bereits ausgefüllt mit zum Besprechungstermin zu bringen. Auch ist es nötig, einzelne Belege beizufügen, um die Berechtigung glaubhaft zu machen. Nähere Einzelheiten und Ausfüllhinweise finden Sie im Formular.
Formular Beratungshilfe
Aber Achtung: Im Bereich des Strafrechts sind nur Beratungen über die Beratungshilfe möglich. Eine Tätigkeit nach außen hin gleich welcher Art ist nicht übernahmefähig. Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie vorab über die Kosten einer Tätigkeit für Sie.

Prozesskostenhilfe:
Auch „PKH“ genannt. PKH erhält, wer einen Prozess führen muss oder will, die entstehenden Kosten aber nicht tragen kann. In manchen Zusammenhängen wird die PKH auch als Verfahrenskostenhilfe (VKH) bezeichnet. Der Rechtsanwalt stellt den Antrag auf PKH dann im Laufe des Verfahrens für Sie. Um PKH zu erhalten, müssen prinzipiell die gleichen Voraussetzungen vorliegen wie bei der oben genannten Beratungshilfe. Auch darf der geplante Prozess nicht aussichtslos oder willkürlich sein. Wir beraten Sie gerne. Zur Vorbereitung auf Ihren Besuch bei uns sollten Sie das untenstehende Formular herunterladen, ausdrucken und gemäß den anliegenden Ausfüllhinweisen ausfüllen. Auch sollten Sie zur Besprechung bereits die dort genannten Belege mitbringen, da diesem dem Antrag beigefügt werden müssen. Das Formular finden sie hier:
Formular PKH/VKH

Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie uns an unter

02191 4636730

oder schreiben Sie uns eine Mail an kanzlei@anwalt-haas.de