Frau Rechtsanwältin Obenlüneschloss-Köster und Herr Rechtsanwalt Fink beraten bereits seit Jahren erfolgreich unsere Mandantschaft in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Herr Rechtsanwalt Fink hat bereits während seiner universitären Ausbildung seinen Schwerpunkt auf das Arbeitsrecht gelegt und als Zusatzqualifikation den theoretischen Teil zum Erwerb des Fachanwaltstitels im Arbeitsrecht erfolgreich absolviert.
Es gibt wenige Rechtsgebiete im Leben unserer Mandanten, die so wichtig und einschneidend sind, wie das Arbeitsrecht.
Umso wichtiger ist es, dass Ihnen bei Problemen in diesem Bereich ein erfahrener und vertrauenswürdiger Rechtsanwalt zur Seite steht.
Da wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vertreten, somit beide Seiten des Gerichtssaals kennen, ist es uns möglich, das optimale Vorgehen für Sie zu erarbeiten und die Prozesstaktik der Gegenseite zu erkennen und darauf zu reagieren.
Kündigung
Haben Sie eine Kündigung erhalten? Dann ist Eile geboten!
Es herrscht eine Klagefrist von 3 Wochen! Diese Frist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung. Sollte nicht innerhalb der Frist eine Kündigungsschutzklage erhoben werden, wird dadurch die Kündigung, auch wenn sie ungültig gewesen wäre, rechtskräftig und kann nicht mehr gerichtlich überprüft werden.
Bitte vereinbaren Sie umgehend einen Termin und weisen Sie unser Sekretariat darauf hin, dass Sie eine Kündigung Ihres Arbeitsvertrages erhalten haben.
Arbeitslohn
Zahlt Ihr Arbeitgeber nicht den vereinbarten Lohn?
Neben der Frage, ob zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber Ausschlussfristen herrschen (oft drei oder sechs Monate), kann ein von uns gefertigtes Schreiben ihren Arbeitgeber oft motivieren, in Zukunft schnell und unkompliziert das Ihnen zustehende Geld anzuweisen.
Sollte der Arbeitgeber weiterhin sich der berechtigten Lohnzahlung verweigern, helfen wir Ihnen gerne bei der Durchführung des Klageverfahrens.
Aufhebungsvertrag
Wurde Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten oder werden Sie durch Ihren Arbeitgeber genötigt, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben? Rufen Sie uns bitte kurz an.
Viele Arbeitgeber versuchen, Arbeitsverhältnisse durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu beenden.
Der Grund hierfür ist aus Arbeitgebersicht nachvollziehbar.
Ist mit dem Arbeitnehmer ein Aufhebungsvertrag geschlossen, kann die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gerichtlich überprüft werden.
Die juristische Praxis zeigt, dass der Abschluss eines Aufhebungsvertrages für den Arbeitnehmer oft nachteilig ist.
Bevor Sie sich entscheiden, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, empfehlen wir Ihnen dringend, zuvor juristischen Rat einzuholen.
Arbeitszeugnis
Gerade bei den Formulierungen in einem Arbeitszeugnis ist es für den arbeitsrechtlichen Laien kaum nachvollziehbar, was der Arbeitgeber mit den Formulierungen tatsächlich zum Ausdruck gebracht hat.
Zwischen der Formulierung „Er hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeführt“ und der Formulierung „Er hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt“ ergibt sich auf den ersten Blick kaum ein Unterschied. Jedoch bedeutet die erste Formulierung ein „sehr gut“ und die zweite Formulierung ein knappes „befriedigend“.
Wir empfehlen Ihnen nach Erhalt Ihres Zeugnisses dringend, juristischen Rat aufzusuchen, um die von ihrem Arbeitgeber ausgesprochene Bewertung Ihrer Arbeitsleistung überprüfen zu lassen.
Sollte die Beurteilung im Arbeitszeugnis nicht Ihrer tatsächlichen Arbeitsleistung entsprechend, empfehlen wir Ihnen, sollte einer außergerichtliche Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber scheitern, das gerichtliche Verfahren durchzuführen.
Abfindung
Wie hoch ist die Abfindung?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Auszahlung einer Abfindung nach Erhalt einer Kündigung gibt es nicht.
Es ist ein Irrglaube, dass ein Arbeitgeber nach dem Ausspruch einer Kündigung eine Abfindung zahlen muss!
Dennoch lassen sich viele Arbeitgeber im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung der Kündigung davon überzeugen, eine Abfindung an den Arbeitnehmer zu zahlen.
Wie hoch eine Abfindung sein kann, hängt oft von den Erfolgsaussichten des Klageverfahrens ab.
Als Faustregel hat sich vor den Arbeitsgerichten durchgesetzt, ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr als Grundlage eines gerichtlichen Vergleichsvorschlages heranzuziehen.
Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens:
Auch wenn Sie gewinnen, haben Sie bzw. hat Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten des eigenen Anwaltes zu tragen. Eine Kostenerstattung durch die Gegenseite ist bei arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht vorgesehen.
Gerne können wir Ihnen bereits bei der ersten Kontaktaufnahme mit unserem Büro die voraussichtlichen Rechtsanwaltskosten mitteilen.
Hierfür müssen Sie uns die Höhe Ihres letzten Bruttogehaltes mitteilen.
Bildnachweise: Jeweils pixelio.de
Menschengruppe/Figuren: Stephanie-Hofschlaeger pixelio.de ; Kündigung: Timo Klostermeier pixelio.de ; Hand mit Bargeld : Rainer Sturm pixelio.de ; Vertragsunterzeichnung: Petra Bork pixelio.de; Person mit Ordner und Lupe: Jorma Bork pixelio.de; Hammer mit Geldscheinen: Thorben Wengert pixelio.de ; Taschenrechner mit Unterlagen: Jahreis pixelio.de